Barrierefreiheit
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG ist ein nationales Umsetzungsgesetz der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen („European Accessibility Act“). Es wurde am 28. Juni 2021 verkündet und tritt größtenteils am 28. Juni 2025 in Kraft.
Ausnahmenregelung (Exemptions)
Das deutsche BFSG sieht Ausnahmen vor, unter denen Unternehmen bzw. Angebote nicht der Barrierefreiheitspflicht unterliegen.
- Private oder nicht-kommerzielle Websites
- Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind von der Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Dienstleistungen ausgenommen. Das heißt: Wer mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt oder über 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt, muss sich an das BFSG halten. Der Begriff „Mitarbeiter“ meint Vollzeitstellen, Praktikanten und Auszubildenden zählen nicht mit. Mitarbeiter in Teilzeit werden zusammengerechnet (§ 3 Abs. 3 BFSG, § 2 Nr. 17 BFSG).
- B2B-Angebote: Das BFSG gilt nur für den B2C-Bereich, also für Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Reine B2B-Websites, die nachweislich nur Geschäftskunden bedienen, sind von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen.
- Unverhältnismäßige Belastung des betreffenden Wirtschaftsakteurs (§ 17 BFSG). Der Wirtschaftsakteur nimmt die Beurteilung selbst vor anhand der Vorgaben in Anlage 4 zu §§ 17, 21 und 28 BFSG.
Quellen (Source)
[+] https://bfsg-gesetz.de/
[+] https://bfsg-gesetz.de/check/
[+] https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
Persönlicher Hinweis (Personal note)
1. Allein schon durch unsere Erziehung wurden und sind wir angehalten, jedem Menschen zu helfen und diesen zu unterstützen, sollte er Hilfe und Unterstützung benötigen. Eine "erzwungene" Vorgabe zu dieser menschlichen Selbstverständlichkeit ist mehr als befremdlich und wird von uns auch dementsprechend gewertet.
2. Sollte der Fall eintreten, dass wir "gezwungen" werden, unsere schöne Sprache der Dichter und Denker durch eine plumpe und missverständliche „einfache Sprache“ zu ersetzen, so werden wir umgehend die deutsche Sprache aus jeglicher Form der Korrespondenz entfernen.